Das „Betreute Wohnen“ bietet unseren weiblichen und männlichen Heranwachsenden nach der Zeit des Lebens in der Wohngruppe den Anschluss zur weiterführenden Hilfe außerhalb unserer Einrichtung.
Über den Wechsel in das Betreute Wohnen wird im Hilfeplangespräch entschieden. Ein angemessener Entwicklungsstand sowie das entsprechende Alter, in der Regel zwischen 16 und 18 Jahren, sind Voraussetzung.
Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Hilfeangebot. Rechtliche Grundlagen sind § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII, § 41 SGB VIII sowie § 35 a SGB VIII.
Ziele sind die Förderung der Eigenverantwortlichkeit des jungen Menschen, Hilfe zur selbstständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung und die Entwicklung und Ausgestaltung schulischer und beruflicher Perspektiven.
Hilfestellung und praktische Anleitung erhalten die Jugendlichen regelmäßig vom zuständigen pädagogischen Mitarbeiter in folgenden Bereichen
Darüber hinaus stehen dem Jugendlichen und dem Betreuer der Fachdienst der Caritas-Jugendhilfe beratend zur Seite.